Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.hebamme-heilmeier.de
Als öffentlich zugängliche Website eines Wirtschaftsakteurs sind wir nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist, verpflichtet, unsere digitalen Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Stand der Barrierefreiheit
Hebamme Heilmeier ist bemüht, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen, im Einklang mit den Anforderungen des BFSG sowie der Europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.
Diese Website ist teilweise konform mit den oben genannten Anforderungen. Das bedeutet, dass einige Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind, wir aber kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit arbeiten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Unverhältnismäßige Belastung
- Bestimmte Drittanbieter-Inhalte (z. B. Kartendienste) entsprechen derzeit nicht vollständig den Barrierefreiheitsanforderungen.
Nicht anwendbare Inhalte
- Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, fallen nicht unter die gesetzlichen Anforderungen.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit dieser Website auffallen oder benötigen Sie Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns bitte:
Kontakt für Barrierefreiheit:
Ansprechpartner: Lena Heilmeier
E-Mail:
Telefon: +49 176 518 358 19
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Falls Sie innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die folgende Stelle wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail:
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Ein Schlichtungsverfahren ist kostenfrei und kann ohne rechtliche Vertretung durchgeführt werden.
Technische Angaben zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Verwendete Prüfmethoden:
- Selbstbewertung durch interne Qualitätssicherung
- Manuelle Prüfungen
Technische Spezifikationen:
- Kompatible Browser: Chrome, Firefox, Safari, Edge (jeweils aktuelle Version)
Datum der Erklärung
Erstellt am: 05.08.2025
Zuletzt überprüft am: 05.08.2025
Diese Erklärung entspricht den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist.